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Björk-Eklat: China verbannt unbequeme Musiker

Peking (pte) - Die chinesische Regierung will ausländische Musiker und Künstler, die “unangenehm” auffallen, des Landes verweisen. Unterhaltungskünstler, die an Events teilnehmen, die “eine Bedrohung für die nationale Staatshoheit” darstellen, würden in Zukunft aus China verbannt. Jeder Musiker, der während eines Auftritts Hass im Volk schüre, werde ebenfalls ausgewiesen, so das chinesische Kulturministerium. Wie BBC Online berichtet, erfolgte die Ankündigung infolge eines Konzerts der isländischen Sängerin Björk im März, die während ihres Auftritts in Shanghai “Tibet, Tibet” gerufen hatte.

Über die Unabhängigkeit Tibets zu sprechen bzw. diese öffentlich einzufordern, gilt als absolutes Tabu in China. “Jede künstlerische Gruppe sowie jede Person, die jemals Aktivitäten angeregt haben, die unsere Souveränität bedrohen, werden nicht hereingelassen”, schreibt das Ministerium auf seiner Webseite. Das Verbot wurde zuletzt auch auf Künstler ausgeweitet, die eine “Gefahr für die nationale Gemeinschaft” darstellen. Außerdem soll all jenen Musikern und Gruppen der Zugang ins Land verwehrt bleiben, die Obszönitäten, Feudalismus und Aberglaube befürworten. Kulturelle Normen und die Glaubenspolitik Chinas zu verletzen ist ebenfalls untersagt.

Mit diesen Maßnahmen greift die berüchtigte chinesische Zensur erneut nicht nur innerhalb der eigenen Bevölkerung um sich, sondern will auch Störgeräusche von außerhalb klar abschirmen. Björks Ausruf nach Beendigung ihres Songs “Declare Independence” habe das chinesische Gesetz gebrochen und die Gefühle der Bevölkerung verletzt, argumentiert die Regierung. In Zukunft sollen die Auftritte westlicher Musiker strenger kontrolliert werden.

Im Vorfeld der Olympischen Spiele verstärkt China nochmals seine Kontrollmaßnahmen. Das wirkt einerseits befremdlich, da die Regierung versprochen hatte, der Meinungsfreiheit genüge zu tun, soll andererseits aber aus Sicht der amtierenden Machthaber dazu dienen, Massenproteste im Umfeld des Sportereignisse zu vermeiden. Für den Zeitraum müssen Musiker und Bands gar vorab darum ansuchen, eine Zugabe spielen zu dürfen, wie das Ministerium für Kultur mitteilte.


Alphamusic

Juli 19, 2008 Verfasst von newscologne | Medien, Politik | | Keine Kommentare

Zahl der Sorgerechtsentzüge steigt um 13 Prozent

Berlin/Magdeburg (pte) - In 10.800 Fällen haben deutsche Gerichte im vergangenen Jahr den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies geht aus einer heute, Freitag, veröffentlichten Erhebung des statistischen Bundesamtes hervor. Dies bedeutet einen Anstieg von 12,5 Prozent oder 1.200 Fällen zum Jahr 2006. Gegenüber 2005 betrug die Steigerung der Sorgerechtsentzüge knapp ein Viertel. “Dies führen wir vor allem auf die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung zurück”, erklärt Paula Honkanen-Schobert, Geschäftsführerin beim Deutschen Kinderschutzbund, gegenüber pressetext. “Nach den Kindstötungsfällen des letzten Jahres schauen Nachbarn und Freunde vielfach genauer hin.”

Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der Sorgerechtsentzüge in Bremen, von 56 Fällen im Jahr 2006 auf 126. Ähnliche Tendenzen zeigten sich in Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz, wo die Steigerungsraten zwischen 25 und 30 Prozent lagen. Rückläufig sind die Zahlen hingegen in Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt, wo im Schnitt bis zu 15 Prozent weniger Fälle auftraten. “Gründe dafür sehen wir nicht unbedingt darin, dass es weniger Probleme in den Familien gibt, sondern dass die Präventionsarbeit in den Ländern besser funktioniert”, sagt Honkanen-Schobert. In einen ähnliche Richtung argumentiert auch Holger Paech, Sprecher des Kinderministeriums Sachsen-Anhalt, auf pressetext-Nachfrage: “Der richterliche Sorgepflichtentzug ist die letzte und härteste uns zur Verfügung stehende Maßnahme, die Kinder zudem in eine schwere seelische Situation bringt. Diese Notbremse wird nur in Ausnahmefällen gezogen.”

Von daher setzt die sachsen-anhaltische Landesregierung auf das Prinzip der frühzeitigen Hilfe für Familien. “Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist kein Zeichen der Schwäche, sondern zeugt von sozialer Verantwortung gegenüber den Kindern. Denn diese müssen am Ende die Folgen tragen”, so Paech. Um Eltern eine Vertrauensperson an die Hand zu geben, soll es in Zukunft in jeder Kindertagesstätte in Sachsen-Anhalt eine Kinderschutzfachkraft geben, die Eltern bei Fragen und Problemen beraten kann. “Schließlich sind Eltern zwei Mal am Tag in der KITA und da ergibt sich sicher die Möglichkeit zum Gespräch”, ergänzt Paech.

Insgesamt haben die Jugendämter 2007 knapp 12.800 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung um 18,5 Prozent oder 2.000 Fällen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für die fortwährende Zunahme der Anzeigen macht Honkanen-Schobert neben der Sensibilisierung der Bevölkerung auch den vermehrt zu beobachtenden sozialen Abstieg einzelner Familien verantwortlich. “Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, Alkoholmissbrauch - die Möglichkeiten für soziale Probleme sind mannigfaltig und daraus ergeben sich regelmäßig Spannungen zwischen Kindern und ihren Eltern.” Damit keine neue Generation von überforderten und finanziell schlecht ausgestatteten Eltern heranwächst, fordert der Kinderschutzbund ein noch stärkeres Engagement der Politik für sozial schwache Familien. “Kinder, egal aus welchem Millau, müssen die gleiche Chance auf Bildung und damit auf eine gesicherte Zukunft bekommen”, erklärt Honkanen-Schobert.


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Juli 19, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Politik | | Keine Kommentare

US-Onlineapotheken versenden meist ohne Rezept

Berlin/Columbia (pte) - 85 Prozent der US-amerikanischen Internetapotheken versenden rezeptpflichtige Medikamente ohne Vorlage eines ärztlichen Rezeptes. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Sucht und Substanzmissbrauch (CASA) der Universität Columbia. Von den restlichen 15 Prozent, die ein Rezept verlangten, gab sich jedoch die Hälfte mit einem gefaxten zufrieden. “In Deutschland ist das ungesetzlich. Hier muss das Rezept im Original vorliegen, bevor Medikamente abgegeben werden dürfen”, erklärt Christian Splett von der Pressestelle der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gegenüber pressetext.

Als weiteres Ergebnis des Testes fanden die Forscher heraus, dass bei einem Großteil der Versandhäuser keine Altersüberprüfung stattfindet, so dass dort auch von Minderjährigen starke Arzneimittel bezogen werden können. Die CASA-Mitarbeiter untersuchen seit 2004 den Verkauf von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotenzial via Internet. “In den vergangenen Jahren mussten wir immer wieder beobachten, dass die Anzahl der von uns gefundenen Websites stetig zunehmen”, erklären die Forscher um die CASA-Vizepräsidentin Susan E. Foster. Erstmalig sei die Zahl in diesem Jahr rückläufig gewesen. Als Grund dafür wird angegeben, dass sich mittlerweile auch der US-Senat mit dem Thema beschäftigt und ein Gesetz zum Verbot derartiger Methoden erlassen hat. Die Ausführungsbestimmungen lassen aber derzeit noch auf sich warten, so dass erst im kommenden Jahr von CASA-Forschern mit einer Verbesserung der Situation gerechnet wird.

Insgesamt wurden 365 beanstandenswerte Websites gefunden, von denen auf 159 direkt Angebote für den rezeptfreien Erwerb von Medikamenten zu finden waren. Auf 206 weiteren wurde dafür geworben. Wie das CASA bekannt gab, hatten gerade einmal zwei dieser Verkaufswebsites eine Zulassung der National Association of Boards of Pharmacy. “Von den mehr als 21.000 in Deutschland registrierten Apotheken haben etwa zehn Prozent eine Versandhandelserlaubnis”, so Splett weiter. Jedoch nur ein Dutzend betreibe das Onlinegeschäft im großen Stil.

In Deutschland trat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Anfang 2004 ein Gesetz in Kraft, nachdem für jeglichen Handel mit Medikamenten eine Erlaubnis vorliegen muss. “Das heißt auch, dass ein Apotheker ohne diese nicht einmal eine Packung Kopfschmerzmittel an einen Patienten verschicken dürfte”, erklärt Splett.

Für Patienten, die sich nicht sicher sind, ob sie bei einer seriösen Versandapotheke bestellen, rät Splett zu einem Blick ins Impressum. “Jeder, der eine Versandapotheke betreibt, muss bei den Landesapothekenkammern als niedergelassener Apotheker aufgeführt sein. Bei den Kammern oder bei den Landesgesundheitsbehörden bekommt man dazu zuverlässige Aussagen.”


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Juli 19, 2008 Verfasst von newscologne | Medizin, Politik | | Keine Kommentare

Verstößt Grunderwerbsteuer auf Bauleistungen gegen EU-Recht?

Berlin - Grunderwerbsteuer wird in Deutschland häufig auch auf Bauleistungen erhoben. Der Europäische Gerichtshof prüft diesen „nationalen Belastungscocktail“. Erwartet wird eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher.

Das Problem: Grunderwerbsteuer muss doppelt entrichtet werden

Das ist übliche Praxis: Ein Bauherr erwirbt ein Grundstück und beauftragt zu einem späteren Zeitpunkt ein Unternehmen, auf diesem Grund und Boden eine Immobilie zu errichten. Oder er beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben, beauftragt bereits das Unternehmen und kauft die Immobilie danach. In diesen Fällen haben die Finanzämter regelmäßig Grunderwerbsteuer auf den Anschaffungspreis des Grundstücks und die Kosten für die Bauerrichtung berechnet.

Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5%. Die Grund- und Bodenkosten sind in der Regel deutlich geringer als die Kosten für die Herstellung des Gebäudes, so dass durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer auch auf die Baukosten eine deutliche Mehrbelastung des Bauherrn eintritt.

Was wird überprüft?

In einer aktuellen Entscheidung hat das Niedersächsische Finanzgericht nunmehr Bedenken hinsichtlich dieser Verfahrensweise durch die Finanzbehörden erhoben und diesen Vorgang dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft zur Entscheidung vorgelegt.

Dabei weist das Finanzgericht auf den interessanten Gesichtspunkt hin, dass im Bereich der Europäischen Gemeinschaft ein sogenanntes Mehrfachbelastungsverbot nach Artikel 401 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gilt.

Das sagt der Europäische Gerichtshof: keine Grunderwerbsteuer, wenn Mehrwertsteuer zu zahlen ist

Der Europäische Gerichtshof vertrat bereits in der Vergangenheit die Auffassung, dass für Bauleistungen keine Grunderwerbsteuer verlangt werden könne, wenn der Bauherr ein Verbraucher ist und darauf bereits Umsatzsteuer zahlen müsse.

Da Bauleistungen von Unternehmen in der Regel jeweils mit Umsatzsteuer abgerechnet werden, meint der Europäische Gerichtshof: Es darf keine Grunderwerbsteuer auf die Bauleistungen verlangt werden, wenn dafür bereits Mehrwertsteuer berechnet wird! Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Kauf des Grundstückes und die Bebauung in einem Vertrag einheitlich geregelt worden sind. In allen Fällen, in denen beides auseinander fällt, darf keine Grunderwerbsteuer für Bauleistungen erlangt werden.

Das ist zu beachten: Bundesfinanzhof hält doppelte steuerliche Belastung für gerechtfertigt

Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, vertritt eine gegenteilige Auffassung. Er hält es für gerechtfertigt, dass ein Bauherr auf den Grundstückserwerb Grunderwerbsteuer zahlt, die Bauleistungen mit Mehrwertsteuer bezahlt und auf all das noch einmal Grunderwerbsteuer entrichtet.

Nunmehr hatte das Niedersächsische Finanzgericht den Mut, diese einzigartige Praxis deutscher Finanzgerichtsbarkeit dem Europäischen Gerichtshof zur Ent-scheidung vorzulegen, damit dieser – so wörtlich – „nationale Belastungscocktail“ durch den Europäischen Gerichtshof geprüft werde.

BSB-Kommentar von Vertrauensanwalt Peter Mauel, Leverkusen: Es spricht vieles dafür, dass der Europäische Gerichtshof auf die Vorlage durch das Niedersächsische Finanzgericht die derzeitigen Regelungen in Deutschland für unwirksam erklären wird. Das wäre ein großer Fortschritt für den Verbraucher, immerhin geht es um 3,5% der Baukosten. Jeder Bauherr sollte diese ausstehende Entscheidung verfolgen und seine Situation prüfen. Er sollte sich ggf. mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, einen Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid einzulegen.


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Juli 18, 2008 Verfasst von newscologne | Bauen, Politik | | Keine Kommentare

Gattin des Verstorbenen fälscht Testaments-Unterschrift

Nürnberg (D-AH) - Legt eine Witwe ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vor, auf dem sie die Unterschrift ihres verstorbenen Mannes nachgemacht hat, wird ihr, wenn das Vergehen auffliegt, das gesamte Erbe entzogen. Die Fälscherin der Unterschrift unter ein Testament ist “erbunwürdig”, hat in einer aktuellen Entscheidung der Bundesgerichtshof betont (Az. IV ZR 138/07).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, soll das Ehepaar das Testament sogar noch zu Lebzeiten des Mannes gemeinsam aufgesetzt haben. Zumindest fand sich ein Notar, der vor Gericht bezeugte, der inzwischen Verstorbene habe ihm seinerzeit das Papier gezeigt und dazu mit Bezug auf seine Frau gesagt: “Das haben wir gemacht”. Auf den Einwand des Zeugen, das Dokument müsse aber noch noteriell beurkundet werden, soll der Mann sogar geantwortet haben: “Ja, das machen wir noch.” Durch seinen plötzlichen Tod sei es dann aber nicht mehr dazu gekommen.

Selbst diese fatalen Umstände hätten der Witwe aber niemals das Recht gegeben, die fehlende Unterschrift auf dem Testament zu fälschen, betonten die Bundesrichter. “Bei dem laut Aussage des Zeugen ihm vorgelegten Schriftstück hat es sich zweifelsfrei nur um einen Entwurf gehandelt”, erklärt Rechtsanwältin Andrea Fey (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Niemand konnte damals wissen, dass es zu einer notariellen Protokollierung nicht mehr kommen würde. Insofern bleibt es auch reine Spekulation, ob der Mann es gebilligt hätte, wenn seine Witwe - wie geschehen - dieses unfertige Papier nach seinem Tode als angeblich gültiges Testament mit seiner nachträglichen Unterschrift im Erbscheinsverfahren vorlegt. “Der wissentliche Gebrauch einer unechten Urkunde rechtfertigt dagegen immer den Vorwurf der Erbunwürdigkeit und damit den Entzug des Erbes”, sagt die Anwältin.


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Juli 18, 2008 Verfasst von newscologne | Politik | | Keine Kommentare

Gesellschaft für Bürgerorientierung im Gesundheitswesen: Die CSU tritt Patienteninteressen mit Füßen durch Monopolisierung der hausärztlichen Versorgung

München/Berlin - Als einen „Schlag ins Gesicht jedes Versicherten“ bezeichneten heute Präsidiumsmitglieder der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung (DGbG) e. V. eine jetzt bekannt gewordene Gesetzesinitiative der CSU, nach der nicht ärztliche Kompetenz sondern die Mitgliedschaft in einem politischen Verband künftig darüber entscheiden soll, welche Hausärzte Verträge mit Krankenkassen abschließen dürfen.

Anstatt auf Qualität und bessere Versorgung von Versicherten zu setzen, scheint sich die CSU-Spitze nur noch von wahltaktischem Kalkül leiten lassen, indem sie vor massiven Eigeninteressen des Bayerischen Hausärzteverbandes eingeknickt ist. Die Krankenkassen müssen nach dem Gesetzänderungsentwurf ein Ausschreibungsverfahren durchführen, obwohl jetzt nur noch ein Vertragspartner in Frage kommt. „Dies ist eine Farce und die Patienten werden zum Narren gehalten“, so Dr. Elmar Schmid, Präsident der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung. In Bayern wird nun nämlich genau der Vertragspartner in Frage kommen, der bereits 2005 in einem Kassenvertrag ein niedrigeres Versorgungsniveau als andere Mitbewerber zur Vertragsgrundlage gemacht hat.

Die Krankenkassen, die als Anwälte ihrer Versicherten die beste Wahl der Versorgung treffen sollten, können so nicht mehr nach der Qualität der Versorgung unter verschiedenen Anbietern wählen. „Das hat mit Bürgerorientierung nichts mehr zu tun. - Da dies alle Kassen betrifft, wird hierdurch die Wahlfreiheit der Bürger mit Füßen getreten”, kritisiert Dr. Elmar Schmid, „Es ist außerdem unverständlich, dass auch die SPD diesem Gesetzesvorhaben zustimmen will, obwohl der von der Koalition propagierte Wettbewerb im Gesundheitswesen um die beste Patientenversorgung aufs schlimmste konterkariert wird.“

Ein neues Monopol tut sich auf, das den Patienten vorgefertigte Versorgung „von der Stange“ präsentieren könnte. Der Bürger hat dann keine Entscheidungsfreiheit mehr. “Die bisher von den Patienten gewählten Versorgungsnetze oder medizinische Versorgungszentren sind außen vor. So werden die Versicherten gezwungen, sich in eine Patientenversorgung zu begeben, die sich in den Händen einer berufspolitischen Organisation befinden. Wir verlangen, dass sich die Bürger frei entscheiden können und nicht bevormundet werden”, so die beiden Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung Professor Dr. Dieter Adam und Dr. Klaus Meyer-Lutterloh.

Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung fordert, dass dieser Gesetzentwurf sofort wieder in der Versenkung verschwindet. Die gerade erst propagierte Wahlfreiheit der Versicherten darf nicht klammheimlich einkassiert werden. Andernfalls werden die Wähler als die Leidtragenden den Verantwortlichen die Quittung für einen solchen Versichertenbetrug präsentieren.


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Juli 18, 2008 Verfasst von newscologne | Medizin, Politik | | Keine Kommentare

Ehe ohne (Rechts-)Folgen?

Der vor kurzem beschlossene Wegfall der Standesamt-Pflicht für die Eheschließung zum 1. Januar 2009 wurde in den Medien meist als Fortschritt gefeiert. Die neue Rechtslage sieht vor, dass kirchliche oder andere religiöse Eheschließungen zukünftig auch dann durchgeführt werden dürfen, wenn das Paar nicht standesamtlich verheiratet ist. Doch wer auf den Gang zum Standesamt verzichtet, für den hat die nur kirchlich-religiöse Ehe keinerlei Rechtsfolgen. Das Redaktionsteam von anwalt.de beleuchtet die Hintergründe und zeigt, auf welche ehelichen Rechte man jedoch ohne standesamtliche Trauung verzichtet.

Personenstandsreformgesetz

Der Wegfall der Pflicht zur standesamtlichen Eheschließung (sogenannte „Zivilehe“) wurde bereits 2007 mit dem Personenstandsreformgesetz vom Gesetzgeber beschlossen. Bisher waren kirchliche oder andere religiöse Trauungen nur nach einer vorherigen standesamtlichen Eheschließung erlaubt. Bei einem Verstoß hiergegen lag seitens des Geistlichen eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 67, 67a Personenstandsgesetz vor. Mit dem Reformgesetz werden diese beiden Paragraphen zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Damit wird die religiöse Trauung eines zivilrechtlich nicht verheirateten Paares nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.

Achtung: Es bleibt jedoch dabei, dass nur eine vor dem Standesamt geschlossene Ehe, eine gesetzlich anerkannte Ehe im Sinne des § 1350 Bürgerliches Gesetzbuch ist. Nur aus dieser zivilrechtlich geschlossenen Ehe ergeben sich für die Ehepartner auch juristisch die Rechte und Pflichten als Eheleute. Eine religiöse Trauung kann diese nicht bewirken.

Keine rechtliche Bindung

Somit entfalten nur standesamtliche Eheschließungen rechtliche Wirkungen, rein kirchliche oder andere religiöse Trauungen haben keinerlei juristische Bedeutung. Damit sind solche Eheschließungen äußerst riskant. Denn ohne Standesamt verzichten die Betroffenen nicht nur auf eheliche Pflichten, sondern vor allem auf alle Rechte, die mit der gesetzlich anerkannten Eheschließung einhergehen. Vor dem Gesetz gelten sie als unverheiratet.

Es entfallen dann insbesondere folgende Vorteile und gesetzliche Ansprüche:

Keine Fürsorgepflichten der Partner

Einer der grundlegenden Entscheidungsgründe für eine Ehe ist der Wille und die Bereitschaft der lebenslangen ehelichen Lebensgemeinschaft und des Füreinander-Einstehens. Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur gegenseitigen Verantwortung füreinander ist vom Gesetzgeber für die Zivilehe in § 1353 BGB verankert. Nur wer zivilrechtlich verheiratet ist, kann von seinem Partner erwarten und verlangen, dass er mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt und einen gemeinsamen Alltag gestaltet. Die Zivilehe sieht vor, dass die Eheleute sich gegenseitig in allen Angelegenheiten Beistand leisten und Rücksicht nehmen, beispielsweise bei der Gesundheitssorge, der Berufsplanung, der Bildung von gemeinsamen Vermögenswerten und der Familienplanung.

Gemeinsame Kinder: Kein Sorgerecht

Erhebliche Nachteile bringt die rein kirchliche Eheschließung auch im Hinblick auf das Sorgerecht. Die Vaterstellung wird in dieser Konstellation von der Rechtsordnung nur soweit anerkannt, dass dem nichtehelichen Vater ein Umgangsrecht zusteht. Das Sorgerecht erhält er jedoch nur mit Zustimmung der Mutter. Auch weitere Vorteile, die Familienangehörige genießen, wie beispielsweise das Zeugnisverweigerungsrecht oder die Informationsrechte bei Krankheit (z.B. nach einem Unfall), Pflege und Bestattung eines Angehörigen, entfallen. Auch das ansonsten bestehende Eintrittsrecht des Ehegatten bei Tod des Mieters in den Mietvertrag (§ 563 Absatz 1 BGB) entfällt, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht standesamtlich geschlossen wurde.

Keine Unterhaltsansprüche

Grundsätzlich hat eine solche Ehe keine unterhaltsrechtlichen Folgen. Einen Unterhaltsanspruch im Fall der Trennung und der Scheidung gibt es nicht. Damit bedeutet der Verzicht auf eine standesamtliche Trauung auch den Verzicht auf den ansonsten bei der gesetzlich anerkannten Ehe bestehenden Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Gleiches gilt für den nachträglichen Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich.

Keine Steuervorteile

Auch in Hinblick auf das Steuerrecht entfaltet eine rein kirchliche Trauung keinerlei Rechtswirkung. Damit entfallen hier die ansonsten für Ehegatten vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen, wie beispielsweise das Ehegattensplitting. Das ist der Steuertarif für Ehegatten, bei dem im Rahmen der Einkommensteuererklärung das Einkommen wechselseitig angerechnet und halbiert wird und eine Besteuerung nicht nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen, sondern gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt mit einem niedrigeren Steuersatz veranlagt wird (§§ 26 ff. Einkommensteuergesetz, EStG). In der Regel ist diese Besteuerungsform günstiger für die Eheleute als die getrennte Veranlagung.

Kein gesetzliches Erbrecht

Ein wichtiges Argument für die standesamtliche Eheschließung liefert das Erbrecht. Denn nur, wenn die Ehe gesetzlich anerkannt ist, erhält der Ehegatte im Todesfall des Partners die Stellung als gesetzlicher Erbe, d.h. die Hälfte des Nachlasses. Ohne standesamtliche Trauung ist höchstens Erbeinsetzung durch ein Testament möglich. Ohne eine testamentarische Regelung führt eine nicht-standesamtliche Ehe dazu, dass eventuell entfernte Verwandte den Nachlass erben, während der Ehegatte nicht als Erbe berücksichtigt wird. Ihm stehen keinerlei gesetzliche Ansprüche zu. Sogar bei der testamentarischen Erbeinsetzung bleibt der nicht verheiratete Partner benachteiligt, weil er die Freibeträge der Erbschaftsteuer für Ehegatten (derzeit 307.000 EUR €) nicht in Anspruch nehmen kann.

Keine Hinterbliebenenrente

Letztlich scheiden auch Ansprüche in Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung bei einer nicht-standesamtlich geschlossenen Ehe aus. Hier besteht dann kein Anspruch auf Witwenrente. Hinweis: Seit dem Jahr 2005 wird auch eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Allerdings gilt auch hier: Nur wenn die Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt geschlossen wurde, entfaltet sie Rechtswirkungen.

Fazit: Standesamt bleibt meist ein Muss

Der Gang zum Standesamt lohnt sich also auf jeden Fall. Auch wenn man sich auf den ersten Blick vielleicht den bürokratischen Aufwand sparen möchte. Die anwalt.de-Redaktion rät Heiratswilligen, unbedingt das Standesamt bei der Eheschließung einzuschalten. Denn ansonsten bleibt die Ehe ein rein religiöses Partnerschaftsbekenntnis ohne jegliche Rechtsfolgen.

Einzig bei Paaren im Rentenalter bietet die rein kirchlich-religiöse Trauung eine Alternative: Wenn bereits verwitwete Partner wieder heiraten, verlieren sie jeweils ihre Ansprüche aus einer Witwenrente, so dass oftmals aus finanziellen Gründen die zivile Eheschließung nachteilig wäre. Oft möchten sie auch keine Änderung ihrer erbrechtlichen Nachfolge riskieren. Das Bedürfnis nach einem Eheversprechen ohne rechtliche Folgen kann hier das neuerdings zulässige, rein religiöse Partnerbekenntnis erfüllen.

Darüber hinaus sollte man sich in jedem Fall fachkundig vor einer Eheschließung beraten lassen. In vielen Fällen bietet ein Ehevertrag eine gute Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, beispielsweise zum Unterhaltsrecht oder wenn Vermögen vorhanden ist.


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Juli 18, 2008 Verfasst von newscologne | Kultur, Politik | | Keine Kommentare

British Telecom bittet Google & Co zur Kasse

London (pte) - Die British Telecom wagt einen Vorstoß in Sachen Netzneutralität und nimmt die Internetunternehmen in die Pflicht. “Wir arbeiten sehr hart, damit funky Unternehmen wie Google, YouTube und Cisco eine Menge Geld verdienen können”, wird BT-Vorstand François Barrault von der Financial Times Deutschland zitiert. Wie das Unternehmen bei seiner Hauptversammlung angekündigt hat, stehen für nun Investitionen in Milliardenhöhe an. Diese Rechnung müsse schließlich auch jemand begleichen, fordert Barrault, der nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben will.

Barrault kündigt an, dass es in den kommenden fünf Jahren zu einer Umverteilung des Wohlstands zwischen den Infrastrukturanbietern und den Inhalteanbietern kommen werde. Gemeinsam sollen künftig Investitionen getätigt werden, das gelte für den Aufbau der Infrastruktur ebenso wie für Forschung und Entwicklung, fordert der BT-Vorstand. Derartige Diskussionen wurden auch schon in Kontinentaleuropa geführt, allerdings haben sie den Ursprung in den USA und schwappen in regelmäßigen Abständen nach Europa über.

Zentrales Argument dabei ist, wie auch von Barrault angeführt, dass Internetgeldmaschinen wie Google und YouTube ihre Dienste über das Web vertreiben, jedoch keine Ausgaben für die Nutzung sowie den Datentransfer haben. Es sei für die Infrastrukturanbieter unzumutbar, allein die Kosten und das Risiko für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Netze zu tragen. Eine Art Internetmaut, die von Webunternehmen an Infrastrukturanbieter abgeliefert werden könnte, würde die Weiterentwicklung des Webs positiv beeinflussen.

Verfechter der Netzneutralität hingegen treten vehement für die Gleichbehandlung von Usern sowie Internetanwendungen ein. Google hat erst kürzlich ein Tool präsentiert, mit dem User ihre Provider testen können. Die Applikation überprüft, ob der Internetanbieter den Datenverkehr einschränkt oder gar gänzlich blockiert, beispielsweise um die Netzbelastung durch P2P-Traffic zu reduzieren. Google sieht neutrale Netzwerke als eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung innovativer Dienste und Applikationen im Web an, hieß es in der Aussendung.

Bislang ließen sich Kritiker auf keine Zugeständnisse an die Infrastrukturbetreiber ein, zumal es immerhin um viel Geld geht. Dennoch ist Barrault sicher, dass die Trendwende bevorsteht. Die Internetfirmen seien langfristig auf Zugangsdienstleister wie die BT angewiesen, daher erwarte er auch, dass Google seinen Appell ernst nehmen werde. Es sei in jedem Fall an der Zeit, die Verdienstmöglichkeiten gerechter aufzuteilen. “Wenn sich das nicht ändert, wird es eben die Frage sein, ob der Kunde das bekommt, was er will - nämlich einen Film in zwei Sekunden”, sagt Barrault.


1&1 DSL

Juli 17, 2008 Verfasst von newscologne | IT, Politik | | Keine Kommentare

EU will Verwertung von Musikrechten umkrempeln

Brüssel (pte) - Geht es nach dem Willen der EU-Kommission in Brüssel, wird das System zur Verwertung von Musikrechten in Europa bald grundlegend umgestaltet. So soll heute, Mittwoch, unter anderem eine Reform des Urheberrechtsschutzes abgesegnet werden, die darstellenden Künstlern die Rechte an ihren Werken für künftig 95 statt 50 Jahren zuschreibt. Gleichzeitig sollen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA in Deutschland ihre nationale Monopolstellung verlieren und über die Landesgrenzen hinweg miteinander in Konkurrenz treten. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, bestreitet die Behörde in Brüssel zwar einen Zusammenhang zwischen beiden Entscheidungen, Insiderkreise sprechen aber schon jetzt von einem Handel: Die Künstler erhalten einerseits eine Verlängerung ihrer Urheberrechte, müssen aber andererseits einen stärkeren Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften akzeptieren, der wiederum auf die Preise für Musiklizenzen drücken könnte.

Eine offizielle Stellungnahme der GEMA ist bisher noch ausständig. Auf Anfrage von pressetext ließ die Gesellschaft allerdings wissen, dass man bereits an deren Formulierung arbeite. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung stehe allerdings noch nicht fest. Die Position der deutschen Verwertungsgesellschaft zum aktuellen EU-Vorstoß dürfte aber keine groß Überraschung bringen. So hatte die GEMA erst vor kurzem vor den Folgen einer derartigen Umstrukturierung gewarnt. Eine Untersagung der Gegenseitigkeitsverträge mit anderen europäischen Verwertungsgesellschaften “wäre dramatisch für die Urheber in der Musikbranche, deren Rechte die GEMA vertritt”, hieß es. Den Plänen der EU-Kommission zufolge müssten die Verwertungsgesellschaften ihre nationalen “Quasimonopole” binnen 90 Tagen auflösen und stattdessen miteinander konkurrieren. So sollen sie künftig um die Verwaltung der Künstlerrechte werben.

Bereits Anfang dieses Monats hatte die von der EU geplante Vereinheitlichung des Lizenz-Managements für heftige Kritik in den Reihen der europäischen Musikkomponisten gesorgt. So befürchtet der Verband der Europäischen Komponisten und Songwriter (ESCA), dass eine derartige Standardisierung die Einnahmen durch Tantiemen drastisch senken und somit die Künstler schwer belasten würde. “Wir glauben, dass die Strategie der Kommissionspolitik zu einem dauerhaften Schaden für uns alle in Europa - sowohl kulturell, sozial als auch ökonomisch - führen wird”, heißt es in einem Statement der ESCA. Hunderte und tausende Existenzen von Urhebern und kleinen und mittleren Verlegern würden dadurch aufs Spiel gesetzt. Der Vorstoß der EU-Kommission sei einseitig und unüberlegt. Um eine “positive Richtung für die Wertigkeit der Kreativität des Musikschaffens in einem digitalen Europa” formulieren und einschlagen zu können, müssten “alle Seiten und Interessen der Musikwirtschaft” berücksichtigt werden.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA haben die Aufgabe, die Urheberrechte von Komponisten und Musikverlegern zu schützen. Als Gegenleistung kassieren sie jedes Mal, wenn ein Tonträger eines von ihnen betreuten Künstlers verkauft wird, einen Teil des erzielten Erlöses. Die Lizenzvergabe ist dabei bislang national organisiert und durch Vereinbarungen zwischen den einzelnen Gesellschaften geregelt. Laut Auffassung der EU-Kommission widerspricht diese Regelung aber dem geltenden EU-Wettbewerbsrecht.


Musicload

Juli 17, 2008 Verfasst von newscologne | Medien, Politik | | Keine Kommentare

OECD: Biotreibstoffe sparen kaum CO2 ein

Paris/Berlin (pte) - Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in einer soeben präsentierten Studie den geförderten Biotreibstoffen in der EU, den USA und Kanada kein gutes Zeugnis ausgestellt. Zum Einen sparen diese Treibstoffe nur knapp 0,8 Prozent CO2 bis 2015 ein, zum Anderen verursachen sie aber für Verbraucher und Steuerzahler jährlich Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Gesamtkosten, die durch Subventionen, Steuerverzicht, Beimischungszwang und Handelsschranken den Steuerzahlern und Verbrauchern dabei entstünden, lägen 2015 bei 25 Mrd. Dollar jährlich und damit noch deutlich über den elf Mrd. Dollar, die diese Förderung bereits 2006 kostete, heißt es in der Untersuchung. Die Studie empfiehlt im Verkehrsbereich stärker auf eine Verbrauchsreduktion und weniger auf alternative Kraftstoffe zu setzen.

Die Vermeidung von CO2-Emissionen über die Förderpolitik für Ethanol und Biodiesel in Nordamerika und Europa kostet damit umgerechnet zwischen 960 und 1.700 Dollar pro Tonne. Im EU-Emissionshandel kostet die Tonne CO2 derzeit rund 30 Dollar. “Es gibt sehr viel effizientere Wege, etwas für den Klimaschutz zu tun als die Förderung von Biokraftstoffen”, erklärt OECD-Direktor für Handel und Landwirtschaft Stefan Tangermann. Tangermann forderte zudem, dass Europa die USA und Kanada ihre gegenwärtige Förderpolitik überdenken sollen. Ein Grund für die hohen Kosten sind die geringen Einsparpotenziale, die sich bei gegenwärtiger Technik mit in der EU, den USA oder Kanada produzierten Biokraftstoffen erzielen lassen. So liegen bei Ethanol, das in den USA aus Mais gewonnen wird, die CO2-Emissionen nur um etwa zehn bis 30 Prozent niedriger als bei herkömmlichem Benzin. Bei Biodiesel aus Pflanzenöl, wie er in der EU weit verbreitet ist, sind es immerhin 40 bis 55 Prozent.

Der rasante Ölpreisanstieg der vergangenen Jahre habe nicht dazu geführt, dass Biokraftstoffe eine wirtschaftliche Alternative zu fossilen Kraftstoffen geworden sind. Bei vielen Kraftstoffsorten sei sogar genau das Gegenteil eingetreten: Durch die stark gestiegenen Preise für Agrarprodukte hat sich der Preisabstand zwischen fossilen Kraftstoffen und Biokraftstoffen sogar noch erhöht. Besonders deutlich ist der Abstand zwischen Diesel und Biodiesel aus Rapsöl in der EU angestiegen. Die OECD stellt auch fest, dass die Förderpolitik in der EU, den USA und Kanada auch dazu beitrage, dass ein zunehmender Teil der Weltagrarproduktion für Kraftstoffe verwendet wird. Das schlage sich dann auch in den Lebensmittelpreisen nieder.

Ein Bericht der Rights and Ressources Initiative (RRI) in Großbritannien, bei der auch andere Forschungsschmieden in der Schweiz und in Schweden mitgearbeitet haben, kommt zum Schluss, dass für den Fall eines weiteren Bedarfsanstiegs von Nahrungsmitteln, Agrotreibstoffen und Holz, vielen Wäldern ein Ende droht. Nur halb so viel Land als das, was benötigt wird, steht bis 2030 zur Verfügung, wenn man von den großen Flächen der tropischen Wälder absieht.

“Derzeit befinden wir uns gerade beim letzten globalen Griff nach Land”, so Studien Co-Autor Andy White von der RRI. Das bedeute, dass uns mehr Entwaldung, mehr Konflikte, mehr CO2-Emissionen, mehr Klimaveränderungen und weniger Prosperität für jeden bevorstehen. “Die steigende Nachfrage nach Nahrungsmittel, Agrotreibstoffen und Holz für die Papierproduktion, als Baumaterial und für die Industrie bedeuten, dass wir bis 2030 etwa 515 Mio. Hektar an zusätzlicher Fläche brauchen würden.” Tatsächlich zur Verfügung stehen allerdings nur etwa 200 Mio. Hektar.


Waschbaer - Der Umweltversand - natuerlich ist besser!

Juli 17, 2008 Verfasst von newscologne | Politik, Umwelt | | Keine Kommentare