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Zu hohes Risiko verringert Überlebenschancen von Unternehmen

Berlin (pte) - Unternehmen mit einem zu starken Drang zum Risiko stehen geringeren Überlebenschancen gegenüber als weniger risikofreudige Marktteilnehmer. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW aufzeigt, ist aber auch eine zu hohe Risikoscheu unangebracht. “Zu viel Risikobereitschaft schadet den Erfolgsaussichten von Selbstständigen. Zu wenig Risiko macht die Selbstständigkeit im Vergleich zur abhängigen Beschäftigung unattraktiv”, erklärt DIW-Wissenschaftler Frank Fossen. Der größte langfristige Erfolg stellt sich mit dem richtigen Maß, also einer mittleren Risikobereitschaft ein.

“Das richtige Maß an zumutbarem Risiko zu erkennen, ist für Unternehmen natürlich schwierig”, meint Fossen im Gespräch mit pressetext. In die Untersuchung seien verschiedene Messungen wie die subjektive Einschätzung der eigenen Risikobereitschaft auf einer Skala von eins bis elf einbezogen worden. “Daraus eine bestimmte Verhaltensempfehlung abzugeben ist jedoch kaum möglich”, so der Experte. Anders würde es sich aber bei der Frage nach bestimmten Anlageformen verhalten, wo Risikoempfehlungen abgegeben werden können.

Die Wahrscheinlichkeit für Unternehmer mit zu geringer Risikobereitschaft, innerhalb eines Jahres aus der Selbstständigkeit auszuscheiden, liegt dem DIW zufolge bei 12,5 Prozent. Überdurchschnittlich risikofreudige Selbstständige weisen dabei den gleichen Wert auf. Dem entgegen liegt die Wahrscheinlichkeit unternehmerischen Scheiterns im Mittelfeld um 40 Prozent niedriger bei einem Wert von nur 7,5 Prozent. Bei Unternehmensgründungen nehmen Einstellungen zum Risiko ein noch größeres Gewicht ein. In einem Zeitraum von sechs Jahren scheiterte die Unternehmensgründung in einer Gruppe von 2.500 Selbstständigen in mehr als 700 Fällen. “Wir brauchen keine Existenzgründung um jeden Preis, sondern Unternehmen, bei denen die Risikoabschätzung stimmt”, schließt Fossen.


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Juli 19, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Unternehmen | | Keine Kommentare

Zahl der Sorgerechtsentzüge steigt um 13 Prozent

Berlin/Magdeburg (pte) - In 10.800 Fällen haben deutsche Gerichte im vergangenen Jahr den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies geht aus einer heute, Freitag, veröffentlichten Erhebung des statistischen Bundesamtes hervor. Dies bedeutet einen Anstieg von 12,5 Prozent oder 1.200 Fällen zum Jahr 2006. Gegenüber 2005 betrug die Steigerung der Sorgerechtsentzüge knapp ein Viertel. “Dies führen wir vor allem auf die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung zurück”, erklärt Paula Honkanen-Schobert, Geschäftsführerin beim Deutschen Kinderschutzbund, gegenüber pressetext. “Nach den Kindstötungsfällen des letzten Jahres schauen Nachbarn und Freunde vielfach genauer hin.”

Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der Sorgerechtsentzüge in Bremen, von 56 Fällen im Jahr 2006 auf 126. Ähnliche Tendenzen zeigten sich in Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz, wo die Steigerungsraten zwischen 25 und 30 Prozent lagen. Rückläufig sind die Zahlen hingegen in Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt, wo im Schnitt bis zu 15 Prozent weniger Fälle auftraten. “Gründe dafür sehen wir nicht unbedingt darin, dass es weniger Probleme in den Familien gibt, sondern dass die Präventionsarbeit in den Ländern besser funktioniert”, sagt Honkanen-Schobert. In einen ähnliche Richtung argumentiert auch Holger Paech, Sprecher des Kinderministeriums Sachsen-Anhalt, auf pressetext-Nachfrage: “Der richterliche Sorgepflichtentzug ist die letzte und härteste uns zur Verfügung stehende Maßnahme, die Kinder zudem in eine schwere seelische Situation bringt. Diese Notbremse wird nur in Ausnahmefällen gezogen.”

Von daher setzt die sachsen-anhaltische Landesregierung auf das Prinzip der frühzeitigen Hilfe für Familien. “Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist kein Zeichen der Schwäche, sondern zeugt von sozialer Verantwortung gegenüber den Kindern. Denn diese müssen am Ende die Folgen tragen”, so Paech. Um Eltern eine Vertrauensperson an die Hand zu geben, soll es in Zukunft in jeder Kindertagesstätte in Sachsen-Anhalt eine Kinderschutzfachkraft geben, die Eltern bei Fragen und Problemen beraten kann. “Schließlich sind Eltern zwei Mal am Tag in der KITA und da ergibt sich sicher die Möglichkeit zum Gespräch”, ergänzt Paech.

Insgesamt haben die Jugendämter 2007 knapp 12.800 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung um 18,5 Prozent oder 2.000 Fällen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für die fortwährende Zunahme der Anzeigen macht Honkanen-Schobert neben der Sensibilisierung der Bevölkerung auch den vermehrt zu beobachtenden sozialen Abstieg einzelner Familien verantwortlich. “Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, Alkoholmissbrauch - die Möglichkeiten für soziale Probleme sind mannigfaltig und daraus ergeben sich regelmäßig Spannungen zwischen Kindern und ihren Eltern.” Damit keine neue Generation von überforderten und finanziell schlecht ausgestatteten Eltern heranwächst, fordert der Kinderschutzbund ein noch stärkeres Engagement der Politik für sozial schwache Familien. “Kinder, egal aus welchem Millau, müssen die gleiche Chance auf Bildung und damit auf eine gesicherte Zukunft bekommen”, erklärt Honkanen-Schobert.


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Juli 19, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Politik | | Keine Kommentare

Mehr als 30 Wochen-Stunden sind für 1-Euro-Jobler zu viel

Nürnberg (D-AH) - Wer von Sozialhilfe lebt, muss jedes Arbeitsangebot der Behörde annehmen, will er nicht die Kürzung seiner staatlichen Leistungen riskieren. Allerdings handelt ihrerseits die Arbeitsagentur unrechtmäßig, wenn sie dem Arbeitssuchenden einen 1-Euro-Job unterbreitet, bei dem er mindestens 30 Stunden in der Woche im Einsatz wäre. Ein erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger müsse ausreichend Zeit haben, sich um offene Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen zu können, betont in einem aktuellen Urteil das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (L 3 AS 127/07). Das sei bei einer Beschäftigung mit 30 Stunden pro Woche plus der täglichen Wegezeit zum Arbeitsplatz nicht mehr der Fall.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sollte der betroffene Empfänger von Hartz IV drei Monate lang für eine “Mehraufwandsentschädigung” von 1,25 Euro pro Stunde arbeiten. Von der Wohnung zum Einsatzort hätte er täglich 45 Minuten hin und wieder zurück unterwegs sein müssen - auf eigene Rechnung. Der gesamte Zuverdienst wäre durch die Zusatzkosten wieder völlig aufgebraucht worden, rechnete sich der Mann aus. Und wies den für ihn nur negativ zu Buche schlagenden Job zurück. Woraufhin ihm die Arbeitsagentur 30 Prozent seiner Gesamtbezüge von 345 Euro pro Monat strich.

Zu Unrecht, betonten die Mainzer Landessozialrichter. “Allerdings nicht wegen der zu erwartenden Minus-Einnahmen für den Empfänger von Hartz IV - sondern weil dem Arbeitssuchenden dann keine Zeit mehr geblieben wäre, die Jobangebote in der Tagespresse und im Internet gründlich zu studieren, regelmäßig Bewerbungen zu schreiben, immer wieder bei möglichen Arbeitgebern vorzusprechen und die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit zur Unterstützung aufzusuchen”, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Alle Möglichkeiten auszuschöpfen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern, verlange aber der Gesetzgeber von ihm an erster Stelle. Und wer ihn daran offensichtlich hindert, indem er ihn zeitlich überfordert, verhalte sich nicht gesetzeskonform - und übrigens auch nicht im Interesse der die Sozialleistungen bezahlenden Allgemeinheit.


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Juli 16, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Politik | | Keine Kommentare

Fachkräftemangel: Indien und China booten Deutschland aus

Frankfurt am Main/Berlin (pte) - Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) verlieren in entwickelten Industrieländern wie Deutschland als Studienfächer an Beliebtheit. Obwohl die Zahl der MINT-Absolventen in den meisten Industrienationen ansteigt, fällt der Zuwachs gegenüber anderen Fächern häufig geringer aus. Da durch diesen Negativtrend junge Ingenieure in der Bundesrepublik Mangelware sind, verstärkt dies die Ängste, dass der Wirtschaft langfristig zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stehen. Auch wird davor gewarnt, dass die technologische Führung der Industrieländer an Schwellenländer wie Indien und China verloren gehen könnte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine heute, Mittwoch, von der Deutsche Bank Research präsentierte Untersuchung. “Was im Kabinett beschlossen wurde, kann nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen ein umfassendes Maßnahmenpaket, bei dem mehr Zuwanderung nicht als Allheilmittel, sondern als ein wichtiger Bestandteil zu sehen ist”, sagt Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), gegenüber pressetext.

Anhand des Datenmaterials kommen die Fachleute zu dem Schluss, dass die Spezialisierung auf MINT-Fächer dem Wertschöpfungsanteil der forschungsintensiven Industrien folgt. Als Konsequenz des Strukturwandels geht deren Anteil in den meisten Industrieländern zurück. Dementsprechend sinkt auch der relative Bedarf an MINT-Fachkräften. Die Bundesrepublik zeigt diesen Umstand auf, da sich Studienanfänger zunehmend an der wirtschaftlichen Lage orientieren. Somit folgt die Fächerwahl im Wesentlichen der Wertschöpfung des Landes, so die Deutsche Bank Research in einer Aussendung. Obwohl die deutsche Industrie seit einigen Jahren wieder Wertschöpfungsanteile hinzugewinnen konnte, bleibt weiterhin offen, ob und wenn ja, wie sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Würde die Bundesrepublik auf den Trend der anderen Länder einschwenken, dann könnte auch der Bedarf an qualifizierten MINT-Facharbeitskräften in naher Zukunft womöglich relativ absinken, ist man überzeugt.

Bei dem Angebot und der Nachfrage solcher Spezialisten sollte laut Ansicht der Autoren auch die unterschiedlich starke und häufig zyklisch einsetzende Bedarfsstruktur mitberücksichtigt werden. Häufig steigt die Personalnachfrage in Boomphasen rasant an, während die Zahl der nachkommenden Absolventenzahlen nur verzögert diese Situation teilweise entspannen kann. Mögliche Anreize, die kurzfristige Engpässe abmildern könnten, sehen die Insider vor allem in der Ausnutzung bestehender Potenziale, die Frauen, ältere Arbeitnehmer und Immigranten sowie Fachfremde stärker in den Fokus rückt. Auch müssten bestehende Arbeitsverhältnisse flexibilisiert und die Löhne entsprechend der Knappheiten angepasst werden, so der Bericht. Vor allem in Deutschland lässt sich ein Engpass bei technischen Fachkräften derzeit nicht bestreiten. So geht der Hightech-Verband BITKOM von 43.000 offenen ITK-Stellen aus, von denen 2007 über 4.000 nicht besetzt werden konnten.

Wesentlich dramatischer gestaltet sich die Situation bei den Ingenieuren. Hierbei berichtet der DIHK, dass einer Umfrage nach über 80 Prozent der deutschen Industrieunternehmen bislang ohne Erfolg Ingenieure suche. Dies hat in Deutschland mittlerweile sogar dazu geführt, dass jedes sechste Unternehmen den eigenen Beschäftigten ein Kopfgeld zahlt, wenn diese neue Mitarbeiter werben. Angaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) nach stieg die Zahl offener Stellen bei Ingenieuren im Juni bereits auf 96.000 an. “Diese Zahl können wir nicht bestätigen. Fakt ist jedoch, dass derzeit rund 40.000 Ingenieurinnen zum Beispiel aufgrund von Kinderbetreuungen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen. Zudem ist die Idee des VDI zur Förderung des Technikunterrichts an Schulen zwar gut, dennoch sollte man sich zuerst der Schaffung der Basisqualifikation in Deutschland widmen. Noch immer verlassen hierzulande jährlich neun Prozent der Schüler die Schule ohne Abschluss”, sagt Anja Kettner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage von pressetext.


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Juli 16, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Unternehmen | | Keine Kommentare

Arbeitsmarkt: Österreicher scheuen Schritt nach Osteuropa

Wien (pte) - “Österreichische Studierende sind immobil und wagen kaum den Schritt in Richtung Osteuropa, obwohl dort die großen Karrierechancen liegen”, erklärt Liselotte Ziegler, geschäftsführende Gesellschafterin beim Steuer- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA Horwath, gegenüber pressetext. Zu diesem Schluss kommt eine von TPA Horwath bei market in Auftrag gegebene Studie zu den Perspektiven und Wünschen der Studierenden im Bereich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. “Wenn Ausland, dann Westeuropa oder die große, weite Welt”, fährt Ziegler fort. Zumindest die Hälfte der 504 befragten Steuerlehre- und Steuerrechtstudierenden könnten sich vorstellen, für einen längeren Zeitraum dort zu arbeiten. Nicht einmal jeder Dritte wolle dies aber in Osteuropa machen.

“Gerade unter Frauen ist die Bereitschaft zum Auslandsaufenthalt gering und das obwohl immer mehr Frauen in unserer Branche arbeiten”, so Ziegler. Lag der Frauenanteil im Bereich der Wirtschaftstreuhand 1947 bei 13 Prozent, waren es 1990 schon 23 und aktuell liegt er bei 40 Prozent. “Der Trend ist deutlich. Schon heute arbeiten in zahlreichen Unternehmen mehr Frauen als Männer und das auch in der Führungsetage”, erläutert Ziegler. Als Hauptgründe nannte die Horwath-Managerin dafür, dass weitaus mehr Frauen als Männer diese Studienrichtungen einschlagen. Zudem setzen diese auf flexible Arbeitszeiten, gute Wiedereingliederungschancen nach einer Babypause und die Chance auf Selbstständigkeit.

Da passe ein längerer Auslandsaufenthalt nicht unbedingt ins Bild. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, setzen immer mehr Unternehmen auf eine nachträgliche, betriebsinterne Schulung und Motivation ihrer Mitarbeiter. Ziegler stellte den österreichischen Studierenden aber noch auf einem weiteren Gebiet ein schlechtes Zeugnis aus. “Im Gegensatz zu ihren Kommilitonen aus Osteuropa sind sie bedeutend weniger motiviert Sprachen zu lernen - speziell osteuropäische”, meint Ziegler. Als einen Grund macht sie dafür die verschlafene Ostoffenheit der Schulen und Universitäten verantwortlich. “Die Chance war da, doch diese wurde nur unzureichend genutzt. Die Österreicher sind einfach Ostmuffel.”

All diese und weitere Aspekte führen mittlerweile zu einem zunehmenden Nachwuchsproblem in der Steuertreuhandbranche. “Unsere Branche ist in den zurückliegenden zwei Jahren um zehn Prozent gewachsen. Wir sind ständig auf der Suche nach motivierten und qualifizierten Mitarbeitern. Doch mittlerweile ist die Nachfrage sogar größer als das Angebot”, resümiert Gerda Plajer, geschäftsführende Gesellschafterin bei TPA Horwath. Ein weiterer Grund dafür sei auch, dass das Studium der Steuerlehre und des Steuerrechts als eines der schwersten in Österreich gelte und Studierende sich lieber für leichtere Fachrichtungen, wie Marketing oder PR entscheiden. Zudem ziehen finanzkräftige Wirtschaftsunternehmen gute Absolventen für ihre Controlling- und Rechnungswesenabteilungen ab. “Mit einem monatlichen Einstiegsgehalt von 2.000 bis 2.200 Euro gehört unser Zweig sicher zum Durchschnitt, aber kann nur selten mit solventen Wirtschaftsgrößen mithalten”, so Ziegler weiter.

Neben einer Ist-Analyse lag der Schwerpunkt der Studie auf den Erwartungen der Studierenden an ihre zukünftigen Arbeitgeber. Als wichtigste Aspekte des Traumjobs wurden dabei soziale Komponenten genannt: ein gutes Arbeitsklima, interessante Tätigkeiten, eine gute Zusammenarbeit mit den Chefs, deren fachliche Kompetenz und gute Weiterbildungsmöglichkeiten. Für weniger wichtig erachteten die angehenden Absolventen hingegen monetäre Vergünstigungen, die Möglichkeit auf Dienstreisen und Prämien. “Dies ist zum einen auch wieder durch die fehlende Bereitschaft zur Mobilität sowie dadurch begründet, dass in Prämien ein Risiko gesehen wird, am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto zu haben”, meint Ziegler. Die Arbeitsplatzsicherheit und damit einhergehende Faktoren seien in den letzten Jahren immer wichtiger für Berufsanfänger geworden.

Für die Erhebung wurden 504 österreichische Studierende höherer Fachsemester aus den Fachrichtungen Steuerlehre und - recht an sechs österreichischen Universitäten und Fachhochschulen befragt.


Stellenanzeigen.de

Juli 15, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Unternehmen | | Keine Kommentare

COC ist Hauptpreisträger beim Mittelstandsprogramm 2008

Burghausen - Die COC AG hat beim Mittelstandsprogramm 2008 einen der Hauptförderpreise gewonnen. Der vom führenden Karriere-Portal Monster gesponserte Preis besteht aus der Schaltung von insgesamt fünf gestalteten Stellenanzeigen innerhalb von 12 Monaten.

Das Ziel des Mittelstandsprogramms ist, durch die Einführung von Innovationen die Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel ohne anfängliche Investitionsrisiken zu erreichen, stellen Sponsoren kostenlos innovative Technologien und Dienstleistungen zur Verfügung, um die mittelständische Unternehmen sich bewerben können. Über 800 solcher Förderpreise wurden im Rahmen des Mittestandsprogramms 2008 vergeben. Die Preisverleihung fand am 26. Juni im Konzerthaus Karlsruhe statt.

COC hatte sich um den Preis von Monster beworben, da das Unternehmen zunehmenddeutschlandweit qualifizierte Fach- und Führungskräfte ansprechen will. Zudem unterstreicht diese Art der Ansprache auch die innovative Ausrichtung des Unternehmens selbst. Innerhalb eines Jahres kann das Unternehmen nun fünf Stellenanzeigen schalten, die jeweils 30 Tage lang auf den Karriereportalen monster.de und jobpilot.de zur Verfügung stehen.

Wie bereits im vergangenen Jahr war die COC AG 2008 zudem selbst als Sponsor in das Mittelstandsprogramm involviert. Als Preis hatte das Burghausener IT Unternehmen ein umfassendes Virtualisierungs-Audit ausgelobt, das dem Preisträger ermöglicht, schnell und präzise das Virtualisierungspotenzial im eigenen Unternehmen zu erkennen und eine Kosten-/Nutzen-Abschätzung zu erstellen. Der Preisträger, cmp Cooperation Mittelständischer Partner, erhält zudem noch kostenlos 150 Lizenzen der LANDesk Application Virtualization, eines Werkzeugs zur vollständigen Isolierung der Anwendungen von der Systemumgebung.


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Juli 14, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Unternehmen | | Keine Kommentare

Ferienjob: Rasenmähen statt Baggersee?

Nürnberg - Der Sommer ist da und mit ihm die langen Sommerferien. Doch nicht alle Schüler verbringen die freien Wochen mit Urlaub, mit Radfahren, im Schwimmbad oder anderem Freizeitspaß. Viele setzen vielmehr auf Gartenarbeit, Babysitten, Kellnern, Einkaufen für alte Leute oder auch einfache Arbeiten am Fließband. Meistens sind solche Jobs auf die Ferienzeit begrenzt, doch manche Schüler bessern ihr Taschengeld sogar ganzjährig durch Nebenjobs auf. Damit Kinder und Jugendliche jedoch vor zu schwerer oder zu viel Arbeit geschützt bleiben, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) die Rahmenbedingungen für solche Jobs. Welche Vorschriften noch nicht volljährige Schüler und Arbeitgeber beachten sollten, erklärt die Redaktion von anwalt.de.

Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche jobben?

Grundsätzlich verboten ist Kinderarbeit, d. h. Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Allerdings gelten folgende Ausnahmen: Ab 13 Jahren dürfen Kinder bei leichten Arbeiten eingesetzt werden, z. B. in der Landwirtschaft als Erntehelfer. Bei Theatervorstellungen dürfen Kinder ab 6 Jahren auftreten, bei Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen oder im Rundfunk (Radio, TV …) sind bereits 3-Jährige zugelassen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufsichtsbehörde der Teilnahme zugestimmt hat und die zeitlichen Höchstgrenzen eingehalten werden.

Ab 15 Jahren ist man nach dem JArbSchG ein Jugendlicher und darf grundsätzlich arbeiten. Es gelten jedoch zum Schutz der Jugendlichen noch Einschränkungen z. B. hinsichtlich der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit, hinsichtlich der Pausen und der Beschäftigung zur Nachtzeit oder an Samstagen.

Achtung: Für Jugendliche über 15 Jahre, die noch der Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) unterliegen, gelten jedoch noch die Vorschriften des JArbSchG für Kinder (unter 15 Jahre).

Nicht alle Tätigkeiten sind erlaubt

Um die Jugendlichen vor unangemessener Belastung und besonderen Gefahren zu schützen, sieht das JArbSchG einige absolute Tätigkeitsverbote vor. So sind etwa jede Art von Akkordarbeit oder Arbeiten mit Tempovorgaben (Fließbandproduktion) oder Tätigkeiten mit besonderen Unfallgefahren, wie etwa Säge- oder Hobelmaschinen, Schweißarbeiten oder Bedienung von Kränen oder Hebegeräten.

Die Tätigkeit darf auch nicht eine übermäßige körperliche oder psychische Belastung darstellen, z. B. das Heben von schweren Lasten (körperlich). Dementsprechend sind auch Arbeiten verboten, bei denen der Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm und Erschütterungen ausgesetzt ist. Verboten ist weiterhin der Kontakt mit Strahlen oder gefährlichen Chemikalien. Ebenfalls untersagt, aber wohl etwas aus der Mode ist Arbeit unter Tage, d. h. im Bergbau.

Hinweis: Ein Tätigkeitsverbot kann sich auch aus der Person des Arbeitgebers ergeben: Ein Jugendlicher darf nicht von einer Person beschäftigt werden, die bereits zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt war oder vorbestraft ist wegen Sexualstraftaten, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder JArbSchG.

Wie lange darf gearbeitet werden?

Grundsätzlich gilt für Jugendliche eine 5-Tage-Woche, wobei der Samstag und der Sonntag frei sind. Arbeit am Samstag ist jedoch in bestimmten Branchen erlaubt, z. B. in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und Tierhaltung, bei offenen Verkaufsstellen (Bäckereien, Friseure u. a.), in Pflege-, Kinder- und Altenheimen, bei Kfz-Reparaturwerkstätten oder auch bei Arbeiten in einem Familienhaushalt (Babysitten, Bügelhilfe, Gartenarbeit).

Pro Woche sind 40 Stunden Arbeitszeit erlaubt und am Tag 8 Stunden. Die Pausenzeiten sind dabei nicht mitzuberechnen. Die Arbeit darf dabei nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr geleistet werden, um die Nachtruhe zu schützen. Auch für die Nachtzeit gelten Ausnahmen für folgende Bereiche:

Ab 16 Jahre dürfen Jugendliche in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten, im Mehrschichtbetrieb sogar bis 23 Uhr und in der Landwirtschaft bis 21 Uhr. Der Arbeitsbeginn darf in der Landwirtschaft und in Bäckereien auch auf 5 Uhr vorverlegt werden.

Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen aber in jedem Fall 12 Stunden liegen. Wer also z. B. um 22 Uhr seine Kellnerarbeit beendet, darf frühestens um 10 Uhr am nächsten Tag wieder anfangen.

Hinweis: Wer über 15 Jahre alt ist, aber noch vollzeitschulpflichtig (bis zum 9. Schuljahr), darf ausschließlich während der Schulferien und höchstens 4 Wochen im Jahr (5-Tage-Woche) arbeiten.

Wie ist der Ferienjob versichert

Wer in einem Unternehmen jobbt, ist über dessen Pflichtversicherung für Arbeitsunfälle wie jeder andere Mitarbeiter versichert. Wer jedoch privat bei Nachbarn im Garten hilft oder Haushaltsaufgaben wie Einkaufen oder Babysitten übernimmt ist regelmäßig weder haftpflichtversichert noch unfallversichert. Bei einem Unfall oder Schaden greift jedoch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern.

Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung) müssen grundsätzlich nicht gezahlt werden. Je nach Anzahl der Arbeitstage und Einnahmen, können jedoch Sozialabgaben und auch Lohnsteuer fällig werden, z. B. weil die Dimension einem sogenannten Mini-Job entspricht.

Hinweis: Wer einen besonders lukrativen Ferienjob hat oder auch einen längerfristigen Nebenjob plant, sollte sich vorab über die Sozialabgaben und eventuell anfallende Lohnsteuer informieren. Hier ist auch der schnelle Rat vom Fachmann, z. B. über eine kostengünstige telefonische Beratung durch einen Anwalt, zu empfehlen.

Was passiert mit dem verdienten Geld?

Wer arbeitet, möchte natürlich auch über das verdiente Geld verfügen. Nicht anders sehen das minderjährige Schüler, die mit dem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern möchten. Dabei gilt aber auch für den Ferien-Job-Lohn, dass der Minderjährige nicht frei über das Geld verfügen kann.

Grundsätzlich bleibt die Entscheidung darüber, ob und wofür er das Geld verwenden kann bei seinen Eltern als gesetzlichen Vertretern. Sie können ihm aber die Verwendung der Ferienjob-Einnahmen pauschal frei stellen, so dass er nicht für jede Ausgabe dieses Geldes eine einzelne Genehmigung von ihnen braucht – ähnlich wie beim Taschengeld.


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Juli 12, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Politik | | 1 Kommentar

Kölner Personalberatung KCP Executives eröffnet Büro in Saarbrücken

Köln/Saarbrücken - Herkömmliche Bewerbungsverfahren kosten zu viel Geld, sind meist sehr zeitaufwendig und wenig effektiv. Immer mehr Unternehmen rücken von der Personalsuche nach Schema F ab und setzen auf webbasierte Lösungen. Das Kölner Personalberatungsunternehmen KCP Executives hat das aus eigener Entwicklung stammende Produkt Concludis mittlerweile erfolgreich am Markt plaziert. Hierbei handelt es sich um ein Online Bewerbermanagementsystem inklusive Online Assessment Center.

„Im Juli 2008 haben wir einen weiteren Schritt getan und die KCP-Solutions in Saarbrücken unter der Bereichsleitung der Personalexpertin Marion Moser eröffnet. Unser Produkt Concludis verschlankt Rekrutierungsprozesse und gestaltet die Vorauswahl durch ein E-Assessment fair und nachvollziehbar“, erläutert Marc Emde, Inhaber und Partner von KCP Executives. Unternehmen kämen mit Concludis auf eine Zeit- und Kostenersparnis von bis zu 80 Prozent.

Die Kölner Personalberatung KCP Executives hatte bereits Anfang des Jahres ein weiteres Büro in Saarbrücken eröffnet. Gerald Wertatschitsch nimmt die Bereichsleitung in der Landeshauptstadt des Saarlandes wahr. „Auch in Saarbrücken bieten wir unser bewährtes Dienstleistungsspektrum an“, sagt Emde. „Wir setzen auch in unserer neuen Niederlassung auf Executive Search/Direct Sourcing, Interimmanagement, webgestützte Personaldiagnostik, Vergütungsberatung und Management Consulting. Zusätzlich bietet unser Team im Saarland noch Personalleasing für kaufmännische und technische Fach- und Führungskräfte an. Seit der Eröffnung unseres Büros haben wir uns auch in Saarbrücken als zuverlässiger Partner bekannter Marken positioniert.“


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Juli 12, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Unternehmen | | Keine Kommentare

Arbeitnehmer darf auch per Kopie gekündigt werden

Nürnberg (D-AH) - Einen angestellten Mitarbeiter mal einfach so per SMS oder auf Zuruf rauszuwerfen, reicht für eine rechtmäßige Kündigung nicht aus. Der unmißverständliche Wille, ein Arbeitsverhältnisses beenden zu wollen, muss immer in schriftlicher Form wortwörtlich “beurkundet” werden. Allerdings kann der blaue Brief auch eine Blaupause sein - soll heißen: eine Kopie macht’s ebenso. Wichtig ist nur, dass das entscheidende Papier vom Arbeitgeber mit seiner eigenen Original-Unterschrift versehen wurde. Darauf hat in einem aktuellen Urteil das Arbeitsgericht Hamburg hingewiesen (Az. 21 Ca 563/07), berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

Wer gehalten ist, seine Willenserklärung schriftlich niederzulegen und selbst zu unterschreiben, habe zwar mehr Zeit und Veranlassung, über die Folgen seiner Entscheidung nachzudenken, bestätigten die hanseatischen Richter einem per Kopie gekündigten Mitarbeiter. Doch die in erster Linie vom Gesetzgeber mit dem Zwang zur Schriftform gewollte Rechtssicherheit sei erreicht, wenn ein solches Papier als “Urkunde” daherkomme.

Dafür müsse nur die Original-Unterschrift den Inhalt des Kündigungsschreibens abdecken - was heisst: der Schriftzug hat unter dem Text zu stehen und ihn räumlich abzuschließen. Von wem und in welcher Form - handschriftlich, maschinenschriftlich, vorgedruckt, fotokopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt - das Kündigungsschreiben abgefasst wurde, ist gleichgültig. Entscheidend sei einzig die Unterschrift. Sie muss eigenhändig vom Aussteller stammen, der Text dagegen nicht. Anders übrigens als etwa beim handschriftlichen Testament.


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Juli 10, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Politik | | Keine Kommentare

Fachkräftemangel: Unternehmen zahlen Kopfgelder

Köln/Düsseldorf (pte) - Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in Deutschland hat dazu geführt, dass jedes sechste Unternehmen den eigenen Beschäftigten ein Kopfgeld zahlt, wenn diese neue Mitarbeiter werben. Wie die Welt heute, Mittwoch, berichtet, sind Konzerne durchaus bereit, für die Vermittlung der Spezialisten bis zu mehrere Tausend Euro prämiert auszugeben. Obwohl die händeringend suchenden Unternehmen in Deutschland gern mehr ausländische Arbeitskräfte einstellen würden, ist diese Strategie nicht zuletzt politisch teils sehr umstritten. Aufgrund dieser Querelen zahlen gegenwärtig 17,9 Prozent der Firmen ihren Beschäftigten eine Prämie, wenn es durch deren Vermittlung zu einer qualifizierten Neueinstellung kommt. Gesucht werden vor allem Ingenieure aus den Bereichen Maschinenbau und Fahrzeug- sowie Elektrotechnik.

“Diesen Trend können wir bestätigen, wobei sich die gezahlten Kopfgelder noch größtenteils auf die Vermittlung inländischer, hochqualifizierter Facharbeitskräfte bezieht”, verdeutlicht Sven Renkel, Sprecher des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), im Gespräch mit pressetext. Laut dem Fachmann ist die Lage offener Stellen am Ingenieurarbeitsmarkt mittlerweile vor allem in Hinblick auf den Technologiestandort zu einem dramatischen Problem geworden. So stieg die Zahl offener Stellen bei Ingenieuren im Juni dieses Jahres auf rund 96.000 an. Damit ist eine Verdopplung der gemeldeten Stellen zu verzeichnen - 2004 waren es “nur” 50.000. “Ein Problem hierzulande ist, dass von den offenen Stellen in Deutschland nur 13 Prozent bei den Arbeitsagenturen gemeldet werden”, kritisiert Renkel.

Einer aktuelle Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und des VDI wachse der Anteil der Firmen, die Prämienzahlungen bei der Vermittlung praktizieren. Waren es vor zwei Jahren noch weniger als fünf Prozent, hat sich der Prozentsatz inzwischen fast um das Elffache gesteigert. Ziel der Kopfgelder sei es, in den meisten Fällen freie Stellen schneller als bisher mit entsprechendem Fachpersonal besetzen zu können, so der Bericht. Die Wirtschaftswissenschaftler gelangten bei der Auswertung der Daten von rund 2.700 befragten Unternehmen aus verschiedenen Branchen auch zu dem Ergebnis, dass die deutsche Industrie, sofern sie dies dürfte, vornehmlich mehr Spezialisten aus dem Ausland nach Deutschland “importieren” würde.

Der Vorschlag einer breiten Rekrutierung ausländischer Facharbeitskräfte stößt jedoch auf ein geteiltes Echo. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, dann soll der Arbeitsmarkt erst 2011 für unqualifizierte Arbeiter aus den EU-Beitrittsländern geöffnet werden. Im Gegenzug strebt man jedoch an, die Zuwanderung von Fachkräften zu erleichtern. So ist unter anderem geplant, dass künftig nicht nur mehr Ingenieure aus den neuen EU-Ländern, sondern vielmehr alle Akademiker einen einfachen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten sollen. Aber selbst dieser Vorschlag wird auf politischer Ebene heftig diskutiert. So kritisierte der CSU-Abgeordnete Max Straubinger, dass der deutsche “Arbeitsmarkt auch jetzt nicht vernagelt ist”. Sinnvoller sei es, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, so der Politiker.


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Juli 9, 2008 Verfasst von newscologne | Bildung, Unternehmen | | Keine Kommentare