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Schmerzensgeld für leichtsinnigen Aufzugs-Monteuer

Nürnberg (D-AH) - Dümmer geht’s nicht: Ein Monteur, der sich unter die hängen gebliebene Plattform eines defekten Lastenaufzugs stellt, muss sich nicht wundern, wenn diese bei seinem Reparaturversuch im Aufzugsschacht plötzlich direkt auf ihn herabsaust. Es bedarf nicht erst eines Meisterbriefes, um eine solche Lebensgefahr vorhersehen zu können. Trotzdem sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (17 U 270/05) dem Opfer jetzt wegen seines Dauerschadens und einer daraus resultierenden 70-prozentigen Erwerbsunfähigkeit ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zuzüglich eines Schadensersatzes von rund 9.000 Euro zu. Auch hat der Eigentümer des Firmengrundstücks, auf dem der Unfall geschah, ein Drittel aller eventuell künftig noch zu Tage tretenden Schäden zu ersetzen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde dem zur Kasse gebetenen Firmeninhaber vom Gericht nämlich zur Last gelegt, seit Errichtung des Aufzugs vor fast fünfzig Jahren niemals auch nur eine der laut Aufzugsverordnung vorgesehenen jährlichen Wartungen vorgenommen zu haben. “Wäre diese vorschriftsmäßig erfolgt, hätte eine vorangegangene unfachmännische Reparatur des Zugseils und der Ausfall der Fangvorrichtung nicht unerkannt bleiben können und es wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht erst zu dem Unfall gekommen”, erklärt Rechtsanwalt Peter Muth (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Argumentation der Richter.

Den Elektromeister treffe allerdings ein überwiegendes Mitverschulden, weil er die Sorgfalt außer Acht gelassen habe, die nicht nur einem Monteur, sondern jedem verständigen Menschen obliege. Er habe grob fahrlässig gehandelt, als er unter die Fahrstuhlplattform getreten sei, um die Reparaturarbeiten vorzunehmen und versuchte, den hängen gebliebenen Aufzug von dort in Gang zu setzen. Trotz der ungeheuren Schlamperei des Aufzugbetreibers bleibt deshalb der ihm zustehende Schadensersatz auf ein Drittel beschränkt.


D.A.S. Online Rechtsschutz

Mai 13, 2008 - Verfasst von newscologne | Medizin, Politik | | Keine Kommentare

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