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LIVE Linuxverband: Rahmenvertrag mit Microsoft berührt Ausschreibungspflicht nicht

Berlin - Der LIVE Linux-Verband e. V. , ein bundesweiter Zusammenschluss von IT-Anbietern und Anwendern im Umfeld von Linux und Freier Software, konstatiert besorgt eine bedenkliche Entwicklung der Ausschreibungsverfahren öffentlicher Stellen. Seit am 1. Juni 2007 ein zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft für 36 Monate beschlossener „Select-Vertrag“ in Kraft ist, nimmt die „freihändige“ Vergabe von Softwareaufträgen ohne Ausschreibungen an Microsoft und dessen Geschäftspartner zu. Es mehren sich beim Linux-Verband Berichte von Mitgliedsunternehmen, die sich benachteiligt fühlen, aber nicht gegen potenzielle Kunden vorgehen möchten, und Anfragen von IT-Verantwortlichen aus der Öffentlichen Verwaltung, die über die Vergabepraxis verunsichert sind.

Daraufhin hat der LIVE Linux-Verband ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Der Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht aus Hannover, analysiert darin rechtliche Grundlagen und einschlägige Gerichtsurteile zur Vergabe von IT-Aufträgen durch die Öffentliche Verwaltung sowie den BMI-Microsoft-Vertrag. Er kommt zu dem Schluss: „Dieser Vertrag setzt keine vergaberechtlichen Vorschriften außer Kraft. Mit einem Verweis auf den BMI-Select-Vertrag kann nicht die Ausschreibungspflicht, sei sie national oder EU-weit, umgangen werden.“

Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch das BMI selbst in einem ergänzendem Merkblatt zum Select-Vertrag. Zu dem Abkommen können Institutionen der Öffentlichen Verwaltung von Bundes- bis zur kommunale Ebene beitreten, wodurch ihnen besonders günstige Konditionen für die Beschaffung von Microsoft-Produkten, auch über akkreditierte Handelspartner, eingeräumt werden. Allerdings sind in jedem Fall Ausschreibungen erforderlich. Diese dürfen keine diskriminierenden Einschränkungen enthalten. Auch dem Verweis auf „Kompatibilitätsprobleme“ haben Gerichte sehr enge Grenzen gesetzt.

Möglicherweise verleitet schon der Titel des BMI-Select-Vertrags zu dem Irrtum, die Beschaffung von Softwarelizenzen könne ohne Ausschreibung, „freihändig“, erfolgen. „Dieses Abkommen wird oft auch als Microsoft-Rahmenvertrag des BMI bezeichnet“, erläutert Elmar Geese, 1. Vorsitzender des Linux-Verbandes LIVE und Geschäftsführer der Tarent GmbH. „Nun haben viele Behörden und Vergabestellen Rahmenvereinbahrungen mit Lieferanten, die in einem normalen Ausschreibungsverfahren zustande gekommen sind. Über diese Rahmenvereinbarungen können dann tatsächlich unkompliziert und ohne erneute Ausschreibung Leistungen des jeweiligen Herstellers bezogen werden.“ Doch damit ist der BMI-Select-Vertrag nicht zu vergleichen; er enthebt weder der Ausschreibungspflicht noch ihren Vorschriften.

„Unser Rechtsgutachten zeigt, dass eine andere Praxis nicht akzeptabel ist“, erklärt Geese. Der LIVE Linux-Verband habe Verständnis dafür, dass betroffene Anbieter davor scheuen, gegen mögliche Kunden und Interessenten vorzugehen. „IT-Anbieter sollten uns zweifelhafte Vergabeverfahren melden.“ In jedem Fall ist Eile geboten; denn Gerichte erwarten gegebenenfalls eine Rüge gegen die Ausschreibung nicht innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von zwei Wochen, sondern innerhalb weniger Tage.


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Mai 9, 2008 - Verfasst von newscologne | IT, Politik | | Keine Kommentare

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