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Jugendschutzgesetz gegen “Killerspiele” verabschiedet

Berlin (pte) - Der Deutsche Bundestag hat gestern, Donnerstag, den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes abgesegnet. Gegen die Stimmen der Opposition wurde damit eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die vor allem für so genannte “Killerspiele” neue Richtlinien mit sich bringt. So werden etwa die Kriterien, nach denen Videos und Spiele mit Gewaltinhalten als jugendgefährdend auf dem Index landen, erweitert. Die Novelle legt zudem fest, dass die Altersbeschränkungs-Aufkleber auf CDs und DVDs vergrößert werden müssen. Auf diese Weise will die Regierung erreichen, dass die Kennzeichnung beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fällt. Branchenverbände hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung heftige Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert.

Ausgegangen war die aktuelle Gesetzesänderung von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Diese hatte in einer ersten Lesung im April den Entwurf im Bundestag verteidigt. Die Definition automatisch indizierter Computerspiele werde zugespitzt, erklärte die CDU-Politikerin im Rahmen der Debatte. Die Initiative setze bei der Erläuterung dessen an, was Gewalt heiße. Von dem neuen Verbot erfasst würden so etwa Games, bei denen Folter nicht nur vorgeführt, sondern der Spieler dafür auch noch belohnt werde. Mit dem Vorhaben sollen solche Spiele mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt werden, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher sind allein gewalt- oder kriegsverherrlichende Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.

Nach Meinung des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU) stellen die vorgesehenen Änderungen zum Umgang mit Computer- und Videospielen aber keine Verbesserung für die Verbraucher dar. Das eigentliche Problem, die einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen unabhängig von der Verbreitungsart, werde von dem Entwurf nicht berührt und bleibe somit ungelöst. “Gerade die Schließung dieser Lücke wäre aus unserer Sicht jedoch dringend erforderlich, um den Jugendmedienschutz tatsächlich zu verbessern und die vorhandenen technischen Systeme auch zukünftig effektiv einsetzen zu können”, kritisiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU.

Das Problem ergebe sich daraus, dass Spiele für Computer und Spielkonsolen heute nicht nur über Trägermedien, wie DVDs oder Speicherkarten, sondern auch per Download über das Internet bezogen werden können. Während Spiele auf Trägermedien durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden, sei dies nach aktueller Gesetzeslage für online vertriebene Spiele nicht möglich, da sie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unterliegen. “Hier sollte das Änderungsgesetz ansetzen und die Alterskennzeichnung durch die USK unabhängig vom Verbreitungsweg ermöglichen”, erklärt Wolters. “Denn nur so können Verbraucher, Eltern und Lehrer die Kennzeichnung als verlässliche Orientierungshilfe bei der Wahl altersgerechter Computer- und Videospiele nutzen.”

Nicht nur in Deutschland ist das Altersfreigabesystem von Computerspielen wieder stärker in die Diskussion geraten. Auch in Großbritannien waren im vergangenen Monat die geltenden Regelungen zunehmender Kritik ausgesetzt. Ausgangspunkt dabei war die Freigabe des als Gewalt-Schocker gehandelten Videospiels Manhunt 2. Dieses war nach einem an die neun Monate dauernden Streit zwischen Spielentwickler Rockstar Games und der britischen Zensurbehörde British Board of Film Classification schlussendlich mit einer Altersfreigabe von “ab 18″ für den Markt zugelassen worden. Julian Brazier, Parlamentsmitglied der konservativen Partei Großbritanniens, hatte daraufhin eine Gesetzesvorlage zur Diskussion gebracht, die der Regierung einen besseren Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse des Komitees ermöglichen könnte. Da sich die von ihm initiierte Vorlage im britischen Parlament bislang aber nicht durchsetzen konnte, bleibt die Situation der Altersfreigabe in Großbritannien weiter unverändert.


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Mai 9, 2008 - Verfasst von newscologne | Medizin, Politik | | 1 Kommentar

1 Kommentar »

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